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Das Geschäftsgebäude wird ab sofort mit dem vollautomatischen Holzpelletkessel Pelleti der Firma Paradigma beheizt. Eine Besichtigung ist jederzeit zu den Geschäftszeiten möglich.

 

AquaSystem Sonnenwärme pur - Innovation auf dem Solarmarkt

Solare Warmwasserbereitung passt jetzt auch zu ihrer Heizungsanlage. Ohne viele bauliche Veränderungen lässt sich fast jede bestehende Heizungsanlage um solare Warmwasserbereitung ergänzen. 

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Die moderne Türkommunikationsanlage von GIRA. lässt sich erweitern um eine Kamera oder sie lässt sich mit dem Telefon  bedienen. www2.gira.de. 

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Neue Accessoires von emco frischen das Bad auf. 

Die zentrale Staubsaugeranlage ist nun noch leiser. Testen Sie das Saugen ohne Feinstaub.   

 

Ab 2004 gelten neue Abgasnormen für alte Gas- und Ölheizungen. Investieren Sie rechtzeitig in zeitgemäße Heiztechnik. 

Die Energieeinsparverordnung vom 1.2.2002 - was heißt das für den Eigentümer von Immobilien?

Seit dem 1.2.2002 gilt eine neue Energieeinsparverordnung. Sie ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Das Ziel ist die Senkung des Primärenergieverbrauchs bei Neubauten und die Nutzung von Einsparpotentialen bei Altbauten. Die Immissionen des Treibhausgases CO2 sollen um 25-30% reduziert werden. 

Diese Vorschriften betreffen sowohl Bauherren von Neubauten als auch Eigentümer von Altbauten.  Für Neubauten und für Altbauten unter bestimmten Bedingungen muss  seit dem 1.2.2002 ein Energiebedarfsausweis vorgelegt werden. Dieser Ausweis wird von Schornsteinfegern, Planern und Energieberatern erstellt.

Die Vorschriften der Energieeinsparverordnung können Sie als Eigentümer auf verschiedenen Wegen erfüllen. Dazu gehören der 

Einsatz von CO2-neutraler Technik (Solarenergie, Holzpelletofen etc), 

die Effizienzerhöhung bei Verbrennung von Gas und Öl, 

der Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmetauschern, 

die Dämmung und Vermeidung von Kältebrücken im und am Gebäude. 

Um die möglichen Maßnahmen der Dämmung und technischen Installationen zu vergleichen, wurde in der Energieeinsparverordnung eine neue Bewertungsgrundlage geschaffen:

 Maßgeblich ist der Primärenergiebedarf eines Gebäudes.

Energieaufwand = Anlageneffizienz x (Heizwärme + Warmwasser)

Formel: QP= ep x (Qh + Qtw)

Qp: Primärenergiebedarf

ep: Anlagenaufwandszahl

Qh: Heizwärmebedarf

Qtw: Trinkwasserwärmebedarf

Für die Bewertung sind nicht mehr die Einzelwerte der Haustechnik wichtig, sondern es zählt das Ergebnis, der Primärenergiebedarf des Gebäudes insgesamt. Das bedeutet für Sie als Eigentümer, daß Sie aus mehreren Alternativen auswählen können, wenn Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen wollen.

Die Effizienz einer Heizungsanlage wird in der obigen Formel mit der Anlagen-Aufwandszahl bewertet. Diese Zahl erhalten Sie beim Hersteller ihrer Anlage oder es kann ein pauschaler Schätzwert je nach geplanter Technologie eingesetzt werden.

Der Heizwärmebedarf ergibt sich aus der Gebäudesubstanz und der Dämmtechnik. Der Trinkwasserwärmebedarf wird pauschal nach Wohnfläche festgesetzt und ist unveränderlich. 

Es gilt als Faustregel: Je niedriger die Anlagenaufwandszahl ep ist, desto geringer ist der notwendige Aufwand für Wärmeschutzmaßnahmen wie Dämmung oder Fensterisolierung.

Eine Investition in moderne Haustechnik kann sich unter diese Umständen mehrfach für Sie rentieren. Sie ersparen sich nachträgliche Dämmmaßnahmen und können  für regenerative Technik ( Solar, Holzpellets) noch Zuschüsse beantragen.  Langfristig werden effektiv Ihre laufenden  Betriebskosten gesenkt.  Hier beraten wir Sie gern und entwickeln mit Ihnen das für Sie günstigste Konzept.

Die folgenden Checklisten zeigen Ihnen, wo Sie von der Energieeinsparverordnung konkret betroffen sind:

Checkliste 

für Wohnungseigentümer :

Ihre Anlagendaten: Das müssen Sie tun:
Ihre Heizungsanlage arbeitet mit Niedertemperaturtechnik oder Brennwerttechnik alles kann so bleiben, aber förderfähige Maßnahmen sollten durchgeführt werden, solange es noch Zuschüsse gibt
Ihre Heizung ist nicht nach 1996 erneuert worden und arbeitet nicht mit Niedertemperatur oder Brennwerttechnik Kesseltausch bis 2006
Ihre Heizung ist nach 1996 erneuert worden aber arbeitet nicht mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik: Kesseltausch bis 2008
Ihre Heizungsanlage ist vor 1978 installiert worden Kesseltausch bis 2004

Sie benötigen einen Energiebedarfsausweis

wenn zusätzlich zum Kesseltausch am Gebäude wesentliche Änderungen innerhalb eines Jahres von mindestens drei dieser Bauteile vorgenommen werden:

Außenwand, Fenster, Außentür, Dach, Keller 

oder wenn es zu einer Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens um mehr als 50% kommt.

Ausnahme: Es entstehen keine Anforderungen, wenn Sie ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen oder ihr Gebäude nur zwei Wohnungen enthält und Sie eine davon selbst bewohnen. Dann gelten die oben genannten Vorschriften nur im Falle eines Eigentümerwechsels und müssen innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. 

Wenn Sie jedoch eine Heizungsrenovierung planen um die laufenden Energiekosten zu senken, können auch Sie Fördermittel zur Einsparung des Treibhausgases CO2 bekommen solange die Förderprogramme noch laufen.

Noch Fragen?

Sprechen Sie uns an! Firma G.Nieland berät Sie gern und unverbindlich zu Fragen der Energieeinsparung, Heizungssanierung und Förderung.

 

Checkliste für Bauherren   

Ihre Gebäudedaten Das gilt für Sie
Beheizung weniger als 4 Monate/Jahr Keine Anforderungen
Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (12-19 °C) keine Anlagentechnischen Anforderungen, aber es gilt der MIndestwärmeschutz
Mehr als 70% des Heizenergie wird regenerativ (z.B. Holzpelletkessel) erzeugt kein Energiebedarfsausweis erforderlich, Nachweispflicht wie bisher nur für den Transmissionswärmeverlust
Gebäudeplanung abgeschlossen Einhaltung des Primärenergiebedarfs kann durch verschiedene Varianten der Heizsysteme erreicht werden
Gebäudeplanung noch offen Anlagentechnik und Gebäudeeigenschaften können optimal aufeinander abgestimmt werden

Der Energiebedarfsausweis:

Für alle Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben. Dieser wird für die Erteilung der Baugenehmigung herangezogen. Ein solcher Energiebedarfsausweis wird vom Planungsbüro, einem Energieberater oder einem Schornsteinfeger mit Zulassung zum Energieberater erstellt.

Der Energiebedarfsausweis muss nicht erstellt werden, wenn der Brennstoff Holz, z.B. Pellets, Stückholz, Hackschnitzel eingesetzt wird. Diese Regel gilt für Gebäude, die zu mindestens 70% durch erneuerbare Energie beheizt werden.

Noch Fragen?

Sprechen Sie uns an! Firma G.Nieland berät Sie gern und unverbindlich zu Fragen der Energieeinsparung, Heizungssanierung und Förderung.

Links 

Staatliche Förderung:

http://www.kfw.de/

 

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